Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
zum Intergraph-Forum 2016
1. Anmeldung / Vertragsschluss
Veranstalter des Intergraph-Forums 2016 ist die Intergraph SG&I Deutschland GmbH - Division Hexagon Safety & Infrastructure, Reichenbachstraße 3, 85737 Ismaning, Deutschland, Tel. +49 (0)89 96106 0, Fax +49 (0)89 96106 6790, eMail info-germany@HexagonSI.com.
Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung Intergraph-Forum 2016 über das ausgefüllte Anmeldeformular online, per Brief oder Fax. Mit der Anmeldung stellt der Teilnehmer bei der Intergraph SG&I Deutschland GmbH einen Antrag auf Vertragsschluss. Die Bestätigung bzw. Annahme des Vertrages erfolgt erst durch die Versendung einer Teilnahmebestätigung an den Teilnehmer durch die Intergraph SG&I Deutschland GmbH oder ihrer Beauftragten. Der Versand der Teilnahmebestätigung erfolgt auf digitalem Wege per eMail. Zum Nachweis der ordentlichen Zustellung genügt das Sendeprotokoll. Für den Fall der Überbuchung oder Nichtberücksichtigung der Anmeldung aus sonstigen Gründen wird der Teilnehmer benachrichtigt. Abweichende (eigene) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 21. April 2016 erfolgen (der Frühbucher-Rabatt wird nur bis zum 23. März 2016 gewährt).
2. Leistung und Teilnahmebeitrag
Der Teilnahmebeitrag umfasst die Kosten der Konferenzteilnahme für eine Person. In dem Teilnahmebeitrag sind enthalten: Zutritt zu den Vorträgen und Workshops des Intergraph-Forums, Tagungsmappe, Pausenverpflegung und Mittagsbüfett. Außerdem ist die Teilnahme an der Abendveranstaltung am 28. April 2016 enthalten. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht enthalten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den in der Teilnahmebestätigung und in der später versandten Rechnung ausgewiesenen Teilnahmebeitrag an die Intergraph SG&I Deutschland GmbH in voller Höhe inklusive der ausgewiesenen Mehrwertsteuer zu überweisen; dies gilt auch für Teilnehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands. Die Überweisung des Teilnahmebeitrags hat für die Intergraph SG&I Deutschland GmbH spesen- und gebührenfrei zu erfolgen. Die Nachweispflicht obliegt allein dem Teilnehmer.
3. Änderung des Leistungsumfangs / Storno- und Rücktrittsregelungen / Absage der Veranstaltung
Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden, solange diese Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind. Dies berechtigt den Teilnehmer nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Minderung des Teilnahmebeitrags.
Die Intergraph SG&I Deutschland GmbH behält sich vor, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Programmausfall, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltungsleistung führen oder dazu führen, dass die Veranstaltung nur mit unzumutbarem Aufwand für den Veranstalter durchgeführt werden kann, abzusagen. Über diese Änderung wird der Veranstalter die Teilnehmer umgehend informieren. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Bei Ausfall oder Absage der Veranstaltung besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung.
Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden bei Veranstaltungsabsage bzw. Ausfall erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere in Hinblick auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, können vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden und sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Intergraph SG&I Deutschland GmbH. Zudem gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 6.
Die Stornierung durch den Teilnehmer ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn (spätestens am 06.04.2016 23:59 Uhr) kostenlos möglich, danach wird durch den Veranstalter, das heißt durch die Intergraph SG&I Deutschland GmbH, die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang per Briefpost, Fax oder eMail beim Veranstalter, das heißt bei der Intergraph SG&I Deutschland GmbH, erheblich. Bei Stornierung am Veranstaltungstag bzw. später oder einer nur zeitweisen oder vollständigen Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig und berechtigt den Teilnehmer keinesfalls zur eigenständigen Minderung des Teilnahmebeitrags. Dem Teilnehmer steht es jedoch jederzeit frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen (unbedingt erforderlich sind dazu: Vorname, Nachname, eMail-Adresse, Firma/Organisation). Der Teilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch seine Stornierung der Veranstaltung der Intergraph SG&I Deutschland GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die von der Intergraph SG&I Deutschland GmbH einbehaltene Stornierungsbeitrag.
4. Urheberrechte / Copyright
Die Intergraph SG&I Deutschland GmbH weist darauf hin, dass es sich bei den Inhalten der Vorträge und dargebotenen Informationsmaterialien möglicherweise um vertrauliche und proprietäre Informationen der Intergraph SG&I Deutschland GmbH, ihrer verbundenen Unternehmen, des Mutterkonzerns Hexagon AB und/oder von Dritten handelt, die durch Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, internationale Verträge und andere geltende Gesetze geschützt sind.
Insbesondere sind die Titel, Werbe- und Informationsmedien, Konzeption, Inhalte und Methoden zur Veranstaltung sowie deren Durchführung und die in der Veranstaltung ausgehändigten Teilnehmerunterlagen geistiges Eigentum der Intergraph SG&I Deutschland GmbH. Alle Rechte hierfür liegen bei der Intergraph SG&I Deutschland GmbH.
Dem Teilnehmer wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den überlassenen Teilnehmerunterlagen/Materialien für dessen persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Teilnehmerunterlagen/Materialien – sei es auch nur auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Jegliche Verbreitung, Veränderung oder Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der Intergraph SG&I Deutschland GmbH und/oder den einzelnen Autoren bzw. Vortragenden.
In diesem Zusammenhang weist die Intergraph SG&I Deutschland GmbH darauf hin, dass die Nutzung aller während der Veranstaltung dargebotenen oder präsentierten Geräte, Dienste und/oder Software und alle diesbezüglichen Bedingungen, in der/den mit der Software oder den Diensten von Intergraph gelieferten Dokumentationen, Verträgen und oder Lizenz(en) dargelegt sind, und nichts, was im Rahmen der Veranstaltung oder seinen Inhalten aufgeführt oder impliziert wird, als eine Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen zu erachten oder aufzufassen ist.
5. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der Intergraph SG&I Deutschland GmbH oder ihrer Beauftragten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungs- und/oder Prüfungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet. Die Intergraph SG&I Deutschland GmbH ist berechtigt, Teilnehmerlisten zur Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Teilnehmerlisten dürfen nur den Vornamen und Nachnamen, die Bezeichnung des Unternehmens/der Institution, den Ort und das Land der Teilnehmer enthalten. Persönliche Daten der Teilnehmer sind nicht zu veröffentlichen und dienen nur dem internen administrativen Gebrauch.
6. Haftung
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Insbesondere weist die Intergraph SG&I Deutschland GmbH darauf hin, dass die Veranstaltung von fachlich versierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt wird. Die Intergraph SG&I Deutschland GmbH übernimmt daher keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der einzelnen Vorträge und der Veranstaltung.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Intergraph SG&I Deutschland GmbH, derer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Intergraph SG&I Deutschland GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Intergraph SG&I Deutschland GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Nebenabreden und Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
8. Rechtswirksamkeit / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden – einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Vertrag als Ganzes nicht berührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Ismaning, 04. Januar 2016
gez. Geschäftsführung der Intergraph SG&I Deutschland GmbH
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